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Die Besoldung des Schulmeisters Johann Andreas Kayser (L: 1732 - 1752)
(1 Meißnischer Gulden = 21 Groschen // Rodaer Maß: 1 Maß = 11,60 L // 16 M. = 1 Scheffel = 185,50 Liter)
1. Die hochfürstliche Durchlaucht, unser gnädigster Herr (Friedrich August II.), hat zu des Schulmeisters besseren Auskommens, gleich anderen Schuldienern auf dem Land, demselben jährlich 3 Gulden u. 17 Groschen gnädigst bewilligt. Ebenso frei von der Tranksteuer. Er hat dieses mit untertänigster Danksagung zu genießen und sich jedes Mal bei den ernannten Herren Inspektoren deswegen anzumelden.
2. Verspreche ich, J.J. von Jobin, für mich und meine Nachkommen, dem jetzigen und künftigen Schulmeister zu Oberpöllnitz, aus meinem adligen Haus daselbst, jährlich 6 Scheffel Korn altes Rodaer Maß reichen zu lassen. Damit möchte er sich auch begnügen und ein Mehreres nicht fordern. Es geschehe, gleichgültig welcher Vorwand vorgetragen wird.
3. Herr Chr.J. von Schauroth auf Geroda hat als eingepfarrter Gerichtsherr für sich und seine Untertanen, jährlich 1 Scheffel Korn Triptiser Maß beizutragen bewilligt. (1 Schf. = 112.50 L)
4. Aus dem Gotteshaus Oberpöllnitz empfängt er jährlich 20 Groschen.
5. Von allen Eingepfarrten wird zugesagt und versprochen, für sich und ihre Nachkommen, dem Schulmeister zu dessen Besoldung und Unterhalt jährlich Folgendes zu geben:
a) 3 Gulden + 12 Groschen die Einwohner von Oberpöllnitz
Es geben die großen und kleinen Häuser ohne Unterschied 3 Groschen. Halb zu Walburgis (1.5.) und halb zu Michaelis (29.9.). Das sollen die Richter einsammeln und dem Schulmeister auf einmal aushändigen und bezahlen. (W.Sch: Oberpöllnitz muss also damals 25 gr. u. kl. Häuser gehabt haben. Denn bei einer Umrechnung ergeben sich: 3 G.+ 12 Gr. = 75 Gr. // durch 3 Gr. je Haus = 25 Häuser)
Desweiteren geben die 16 großen Häuser von Oberpöllnitz 1 Scheffel Korn, altes Rodaer Maß, also jedes Haus 1 Maß. Die kleinen Häuser aber geben nichts an Getreide. (16 Maß = 185,50 Liter)
b) 1 Gulden + 3 Groschen geben 4 Häuser von Mühlpöllnitz ohne Getreide
c) 3 Gulden geben die 4 Häuser von Geheege ohne Getreide
d) 2 Gulden an Geld kommen aus der Kirche von Mittelpöllnitz, halb bei Kirchenrechnung und die andere Hälfte jedes Mal zu Michaelis. Desweiteren 1 Scheffel und 3 Maß Korn von sämtlichen Eingepfarrten von Mittelpöllnitz. Es geben 19 Häuser, auch das adlige „von Beulwitz“ Haus. Also, dass auf jedes Haus 1 Maß kommt. (Ges: 220,40 Liter)
6. Weiteres ist dem Schulmeister nicht bewilligt worden. Doch ist er noch befugt, Folgendes zu fordern: 3 Pfennig Schulgeld wöchentlich von jedem Kind // 6 Pfennig, wenn sie schreiben können // 18 Pfennig, einen Kuchen und eine Kanne Bier bei einer Kindtaufe, Hochzeit oder einem Begräbnis. Für die Mittelpöllnitzer Einwohner gibt es den Unterschied dessen, dass sie bei Kindtaufe nichts geben brauchen. Der Eine oder Andere kann jedoch den Schulmeister auch gutwillig zum Essen bitten und ihm dann noch mehreres geben.
7. Desweiteren können die Schuldiener auch die Rasen auf den Gottesäckern genießen, so wie es auch in anderen Orten und speziell in der Inspektion Neustadt an der Orla üblich und gebräuchlich ist. Die Nutzung hatten bisher, da kein Schulmeister vorhanden war, die Herren Pastoren inne. Doch der jetzige Herr Pastor A. Ungibauer soll jedoch noch die Gräserung behalten dürfen, Zeit seines Lebens oder solange er von dieser Parochie nicht befördert wird. Nach seinem seligen Tod aber, oder bei entstandener Veränderung, sollen seine Herren Nachfolger damit nicht begünstigt werden oder sich dieser Gräserung annehmen. Es soll dieses Stück des Kirchhofes zu Oberpöllnitz nach der Gelegenheit den jetzigen und künftigen Schulmeistern zu ihrem besseren Auskommen in allen Zeiten verbleiben. Dazu auch das alles, was oben an Geld, Getreide und sonstigen Leistungen jährlich bewilligt wurde. Dem Schulmeister zu liebe und gilt immer, ohne Abbruch. Auch die säumigen Untertanen sind dazu anzuhalten.
Der Schulmeister verpflichtete sich zur fleißigen Verrichtung seiner Dienste, zu schuldigem Gehorsam und Respekt gegenüber seiner hochadligen Obrigkeit und seinem Patron sowie auch nicht weniger gegenüber seinem Vorgesetzten Superintendenten und dem Herrn Pfarrer dieses Ortes.
Als belastende Zusatzaufgabe war der Schulmeister verpflichtet, den Schulraum zu heizen, die Glocken zu läuten, die Turmuhr zu warten und deren Zeiger zu stellen. Das aber gegen ein geringes Geld.
Entnommen aus der Schulchronik von 1923 des Lehrers Karl Otto Wolf.
Wolfgang Schuster, Triptis/Oberpöllnitz 10/2022

Schuldiener u. Lehrer in Oberpöllnitz

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