Rittergut Oberpöllnitz - Impressionen
Das in Thüringen einmalige Rundschloss mit Blickrichtung auf die Westfront und dem Eingangsportal im Jahr 1925.
Die Hofansicht des RG 1942 , östliche Blickrichtung.
Im Hintergrund die Tiertränke mit dem teilweise noch erhaltenen Wassergraben.
Die Hofseite nordwestlich gegenüber dem Eingangtor zu den Ställen hin. Groß im Bild das Kornhaus, links daneben der Kuhstall, 1901 erbaut und ganz links die Pferdeställe sowie das sogenannte "Butterhaus", in dem die Milch auch teilweise zu Butter und Käse verarbeitet wurde. Chefin war hier Frau Abicht selbst. Die Kinder sind: Erika u. Edith Abicht, Hannelore Schuster mit Lamm und links Isolde Laitsch, Bild von 1942
Hofansicht links, Wirtschaftsräume, Wohnungen, Schweine- u. Pferdeställe.
Diese 3 dreijährigen Pferde wurden mit dem 1. Preis ausgezeichnet und 1941 an die Wehrmacht übergeben.
Nordansicht des Rittergutes 1938
Im Vordergrund Melkermeister Ulrich Schuster
Thüringer Landesmeister im Leistungsmelken 1938 u.1940
Heutige Ansicht im Jahr 2004. Der Scheunenteil mit der Wagenremise und dem links stehendem Kornhaus im 2. bzw. 3. Bild wurde 1947 abgerissen und eine Straße angelegt. Die ursprüngliche Straße verlief links außen am Rittergut vorbei.
Der "Schafberg" im Jahr 2004. Hinter dem Eichenbaum befand sich der Schafstall des Rittergutes. Auch er wurde 1946 abgerissen. Das gewonnene Baumaterial wurde für den Neubau der Neubauernhöfe zur Verfügung gestellt. Der Schafstall hier im Ort hatte nur eine untergeordnete Bedeutung. Der eigentliche große Schafhof des Gutes war im Vorwerk Geheege.
Auf diesem Bild ist der im Rahmen der Dorferneuerung neu gestaltete Schafberg zu sehen. Diese Maßnahme wurde im Jahr 2008 vorgenommen und setzt sich im Jahr 2009 mit der Erneuerung der Dorfteiches und seines Umfeldes fort.
Die herrliche "Adolf" Eiche wurde 1933 gepflanzt.
Rittergutsgeschichte
Teil I. Die Historie der Rittergüter im Allgemeinen
Das Rittergut als eine ehemalige historische Institution in den Dörfern unserer Heimat und allgemein gibt es nicht mehr. In Oberpöllnitz gibt es lediglich noch Reste der baulichen Hüllen, früherer beachtlicher Größe und nun natürlich neuen Nutzungen unterworfen. Solch ein Gut hatte große Bedeutung, denn es war ja als Mittelpunkt und Sitz einer Grundherrschaft lokale Behörde und beispielsweise in Sachsen sogar bis 1855 Gerichtsinstanz. Als Rittergut werden ursprünglich dem niederen Dienstadel, den Rittern, für geleistete Dienste überlassene Besitzungen bezeichnet, ausgestattet mit regional unterschiedlich ausgeprägten Privilegien. Mehrere dieser mit dem Besitz des Rittergutes verbundenen Privilegien empfängt der Berechtigte in seiner Eigenschaft als Grundherr, dem de facto sämtlicher Grund und Boden der dem Rittergutsbezirk unterstellten Dörfer gehört und diesen an die Bauern nur verliehen hat. Dafür erhält er festgelegte jährliche Geld- und Naturalabgaben, später auch Leistung von Frondiensten. Der grundherrliche Status berechtigt weiterhin zur Ausübung der Jagd, zur Trift und Hutung des eigenen Viehs auf den Feldern der Bauern und Gemeinde, zur Konzessionserteilung bestimmter Tätigkeiten, zur Nutzung von Bannrechten und zum Patronat über Kirche und Schule. Andere Rechte stehen dem Inhaber des Rittergutes in seiner Eigenschaft als Gerichtsherr zu. Die damalige Rechtspflege umfasst sowohl Justiz- wie auch Verwaltungsangelegenheiten und wird als Niedere oder Hohe Gerichtsbarkeit ausgeübt.
Weitere Besonderheiten sind steuerliche Erleichterungen und die damit verbundene Zahlung von Ritterpferd- und Donativgeldern, eine Art freiwillige Steuer an den Landesherrn, die Landständigkeit und Landtagsfähigkeit sowie die seine Stellung zum Lehnsherrn beschreibenden Lehnsverhältnisse. Die Entstehung dieser freiwilligen Steuer liegt in der ursprünglichen Aufgabe der Rittergutbesitzer im Mittelalter. Diese sind als Dienstmannen ihrem Lehnsherrn die Leistung des Ritter- und Heerdienstes schuldig und zwar durch Aufstellung einer festgelegten Anzahl von Ritterpferden, welche jedes Gut zu geben hat. Neben Teilnahme an kriegerischen Auseinandersetzungen umfasst der Ritterdienst auch Aufwartungen bei Hofe und Geleit, also repräsentative Aufgaben. In Friedenszeiten werden mehr oder minder regelmäßig Heerschauen oder Musterungen abgehalten, um die Vasallen zu ihren ritterlichen Pflichten anzuhalten. Die Zahl der auf jedem Gut haftenden Pferde hing wohl anfangs mit der Größe der Besitzungen zusammen, sodass auf einen Rittersitz mindestens ein Pferd oder ein vielfaches davon gerechnet wurde. Erst durch spätere Teilungen oder Verkäufe des Grundbesitzes entstehen Einheiten von ½, 1/3 oder ¼ Ritterpferden. In gewissem Maße sind also aus solchen Angaben Schlüsse über Größenveränderungen oder eventuelle Erbteilungen zu ziehen. Diese Form der Kriegsdienste, Ritterdienste mit Pferd und Knappen, wurden auf Grund der sich verändernden Militärstrategien und ihrer dadurch hoffnungslos überholten Kampfweise im Laufe des 30-jährigen Krieges weitgehend abgeschafft. In Kursachsen konnte der zu leistende Kriegsdienst abgekauft werden. Die besonderen Rechte und Privilegien der Rittergutsbesitzer sind keinerlei persönliche Vorrechte des Inhabers gewesen sondern lagen einzig und allein auf dem Rittergut selbst. Erst der Besitz des Rittergutes berechtigte zu ihrer Inanspruchnahme. Später im Laufe des 19. Jh. wurde die freiwillige Steuer des Ritterdienstes aufgehoben, ebenso die meisten anderen Vergünstigungen und Machtbefugnisse, wie z.B. Frondienst, Gesindezwang und Gerichtsbarkeit.
Mit Beginn der 2. Kolonisationswelle Ende 12. Jh. und 13. Jh. und danach sprach man noch nicht von Rittergütern. Vorläufer waren die so genannten Edelhöfe, Vorwerke, Klostervorwerke, Freigüter, Sattel- oder Siedelhöfe der Lehnsgeber oder auch bäuerliche Erbzinsgüter. Erst mit der Erstarkung und Festigung des Herrschaftsgefüges und der Ausbildung des mittelalterlichen Lehnswesens bis hinunter zum Ritter, Ministeriale und Bauern, wurden diese Höfe Rittergüter im bekannten gebräuchlichen Sinne. Bestimmend dafür war aber auch die Verleihung von Rechten der Gerichtsbarkeit und die damit verbundene Errichtung einer Herrschaft über zugehörige Dörfer, einzelne Bauerngüter, Müller, Kretschmer oder sonstiger Personen. Der Existenz der Rittergüter wurde in Ostdeutschland, auf dem Gebiet der ehemaligen DDR, durch die landwirtschaftliche Bodenreform 1945 ein jähes Ende gesetzt. Mit der Enteignung der landwirtschaftlichen Großbetriebe und somit auch der Rittergüter beseitigte man diese jahrhundertealte Machtinstanz die das dörfliche Leben bisher entscheidend geprägt hatte. Natürlich war zu diesem Zeitpunkt das Rittergut schon ein reiner Wirtschaftsbetrieb und nur der Name erinnerte noch an die im Spätfeudalismus entstandenen Herrschaftssitze mit ihren machtbesitzenden Rechten. Die Periode des Verfalls der feudalen Strukturen setzte in der 1. Hälfte des 19. JH. ein, bedingt durch zunehmende Industrialisierung, weit reichenden Reformen auf politischer u. wirtschaftlicher Ebene aber auch durch zunehmender Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion. Dies erforderte eine völlige Neuorientierung der Rittergüter und bedingte in der Regel die Ausrichtung zu einem land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftshof.
Ihre Spuren aber sind auch heute noch in allen Orten zu finden und geben ein beredtes Zeugnis vergangener Verhältnisse. Auch wir in Oberpöllnitz finden Flurnamen, eine dörfliche Struktur die erweitert wurde mit Handwerker- und Tagelöhnerhäusern, gefördert vom Grundherrn und ein herrschaftliches Gebäude, dem Schloss. Der weitaus umfangreichere Teil der Häusler- und Gärtnerstellen entstand auf Initiative der Rittergüter. Die Rittergüter, entstanden aus den Herrensitzen und Burgen der adeligen Dienstmannen des Territorialherrn, werden eigentlich erst nach 1500 zum Rittergut durch dessen Ausbau zu einem überwiegend landwirtschaftlichen, teils forstwirtschaftlichen und später auch gewerblichen Eigenbetrieb. Man denke nur an das Brau- und Brennrecht, das Betreiben von Ziegeleien und Steinbrüchen. Die erforderlichen Feldbauarbeiten geschehen durch Frondienste, die anderen Arbeitsbereiche werden durch das Gesinde und durch Tagelöhner abgedeckt. Um den Bedarf an freien Arbeitskräften zu sichern, werden eine Reihe kleiner Güter und Häusler angesiedelt, die ihren Lebensunterhalt nicht mehr durch eigene landwirtschaftliche Produktion bestreiten können da der entsprechende Besitz fehlt. Sie sind vielmehr auf Nebenverdienste angewiesen, wie auf Tagelohnarbeit beim Großbauern, vorwiegend aber auf dem Rittergut oder auf Ausübung eines Handwerks. Viele der Häusler gehen vom Ansiedlungsförderer gewollt einer der folgenden Handwerksarbeiten oder Tätigkeiten nach: Wagner, Horndrechsler, Ziegelbrenner, Fuhrmann, Zimmermann, Mauergeselle, Korbmacher, Schneider, Schuhmacher, Dorfwächter, Lebensmittelhändler oder Hufschmied.
Die Ursachen für den Differenzierungsprozess sind also vielfältig und gliedern die Dorfbewohner um 18./19. Jh. in mehrere soziale Schichten, die sich keinesfalls mehr auf die einfache Einteilung der ländlichen Bevölkerung in Bauer und Gutsherr reduzieren lassen.
Erarb. von Wolfgang Schuster, Oberpöllnitz 11/04








